Allgemeine Geschäftsbedingungen
frontis-energy.de
(Fassung vom 28. Mai 2023)
1. Vertragspartner
Ihr Kaufvertrag kommt mit Frontis Energy GbR, Bahnhofstraße 47, 07330 Probstzella (nachstehend „FRONTIS“ „wir“, „uns“) zustande.
Geschäftsinhaber: Doris Wulf & Michael Siegert
Telefon: +49 36735 153624
E-Mail: kontakt bei frontis-energy.de
Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE301457347
2. Geltungsbereich
2.1 Für alle gegenseitigen Ansprüche aus und im Zusammenhang mit einem Vertragsabschluss zwischen Kunden (nachstehend „Kunde“, „Sie“) im Sinne des § 14 BGB und FRONTIS gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Die Geltung abweichender Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen, sofern FRONTIS deren Geltung nicht zuvor ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Der Geltungsausschluss gilt auch für den Fall, dass FRONTIS seine Kundenbestellung in Kenntnis der abweichenden Kundenbedingungen vorbehaltlos annimmt und ausführt. Sofern der Kunde neben einer Warenbestellung auch einen von FRONTIS angebotenen Service in Anspruch nehmen möchte, gelten hierfür die besonderen Geschäftsbedingungen dieser jeweiligen Services. Diese Bedingungen sind bei den
jeweiligen Services aufgeführt und gelten im Falle der Inanspruchnahme des speziellen Services neben den nachfolgenden Bedingungen.
2.2 Im Falle von Kollisionen zwischen den Regelungen gilt als Rangfolge:
1. Besondere Geschäftsbedingungen der einzelnen Services
2. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen/Geschäftskunden
3. Gesetzliche Regelung
3. Vertragsgegenstand/Vertragsabschluss/Vertragstextspeicherung
3.1 Der Vertrag kommt durch Annahme der Kundenbestellung durch FRONTIS zustande. Der Kunde verzichtet auf den Zugang einer Annahmeerklärung gem. § 151 Satz 1 BGB. Die Annahme durch FRONTIS erfolgt mit dem Erhalt der Ware durch den Kunden nach Übersendung der Ware durch FRONTIS bzw. mit der Ausführung der Dienstleistungen beim Kunden durch FRONTIS.
3.2 Die Vertragssprache ist Deutsch.
3.3 FRONTIS speichert den Vertragstext und sendet dem Kunden die Bestelldaten per E-Mail zu. Die AGB kann der Kunde jederzeit unter frontis-energy.de einsehen.
4. Preise, Zahlungsarten / -bedingungen
4.1 Die jeweils angegebenen Preise sind sind Nettopreise, auf die die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer zusätzlich zu entrichten ist.
4.3 Auf der Rechnung werden neben dem Nettopreis für die Ware die Preise für ergänzende Leistungen ausgewiesen: Verpackung, Porto, sowie die jeweils zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültige Mehrwertsteuer.
4.4 Rechnungsbeträge sind innerhalb von 16 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig und auf das in der Rechnung angegebene Konto zu zahlen.
4.5 Sie können per PayPal sofort, über Lastschrift oder mit Kreditkarte bezahlen. Im Einzelfall behalten wir uns allerdings vor, die Ware nur gegen Nachnahme bzw. Vorauskasse zu versenden.
4.6 Bezahlen per PayPal / Sofort/ Kreditkarte
Bei Vereinbarung der Zahlungsart PayPal werden Sie nach dem Absenden Ihrer Bestellung automatisch auf das sichere Zahlungsformular von PayPal weitergeleitet. Wenn Sie bereits ein PayPal Konto besitzen, loggen Sie sich einfach ein. Wählen Sie Lastschrift, Banküberweisung oder Zahlung mit Kreditkarte. Andernfalls klicken Sie auf „Konto einrichten“ und folgen den Anweisungen. Innerhalb von Sekunden erhalten wir Ihre Zahlung und Ihre Ware kann bei Verfügbarkeit umgehend versandt werden.
4.7 Bezahlen per Nachnahme
Wenn Sie die Lieferung gegen Nachnahme wünschen, teilen Sie uns dies bitte mit. Wir übermitteln Ihnen die Höhe des Nachnahmebetrages (Rechnungsbetrag + Nachnahmegabühr). Sie bezahlen bei der Übernahme der Sendung den Nachnahmebetrag bar an den Postboten oder den Spediteur.
5. Freiwilliges Rückgaberecht
FRONTIS bietet Ihnen die Möglichkeit, binnen 30 Tagen ohne Angabe von Gründen die bestellte Ware zurück zu senden. Die Rückgabefrist beträgt 30 Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Die Kosten der Rücksendung trägt der Kunde.
Diverse Arten von Tests mit der Ware gelten als Benutzung der Ware und solche Ware kann somit nicht zurückgegeben werden.
Das Freiwillige Rückgaberecht besteht nicht für:
- Software, soweit deren Versiegelung geöffnet oder online heruntergeladen wurde
- Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind
- Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten wurde
- Waren, die nach Kundenspezifikationen aus Standardkomponenten konfiguriert werden, wie z.B. individuell konfigurierte Computer, Hardware mit/ohne Softwareinstallationen, sobald diese genutzt oder in Betrieb genommen werden
- von Kunden aufgebaute Bausätze und solche Teile, die vom Kunden bereits eingebaut werden
- Batterien, Akkus, Kabel, Leuchtmittel, Halbleiter, Elektroden oder ähnliche Artikel, soweit deren Versiegelung oder Verpackung geöffnet wurde
- Meterware, Verbrauchsmaterialien
- Sonderbestellungen des Kunden, wie z.B. speziell für den Kunden bestellte Ersatzteile etc.
- Prepaidcards oder Packs
- Kalibrierte Messgeräte
- Großmengenlieferungen, bei denen dem Kunden Sonderkonditionen eingeräumt wurden
Bitte beachten Sie vor der Rückgabe von Geräten mit Speichermedien (z.B. Festplatten, USB-Sticks, etc.), dass keine Daten aufgespielt sein dürfen, wenn Sie die Ware an uns zurücksenden. Sie sind dafür verantwortlich, dass sämtliche aufgespielten, vertraulichen und personenbezogenen Daten vor der Rückgabe solcher Geräte gelöscht sind.
Es besteht kein Rücktrittsrecht, wenn ein von FRONTIS angebotener Service bestellt wurde, der in der Erbringung einer Dienstleistung besteht und wenn FRONTIS die Dienstleistung vollständig erbracht hat oder mit der Ausführung der Dienstleistung bereits begonnen hat.
6. Mangelnde Verfügbarkeit bestellter Ware oder Dienstleistung, Höhere Gewalt, Selbstbelieferungsvorbehalt
6.1 Sollte FRONTIS nach Eingang der Bestellung feststellen, dass die bestellte Ware oder Dienstleistung nicht mehr bei FRONTIS verfügbar ist oder nur mit zeitlicher Verzögerung geliefert bzw. erbracht werden könnte, weil der Vorlieferant FRONTIS nach Eingang der Kundenbestellung ohne dessen Verschulden nicht beliefert oder z. B. eine Rückrufaktion bezüglich des bestellten Artikels auslöst, wird FRONTIS den Kunden hiervon umgehend informieren. Der Kunde ist berechtigt, von seinem Angebot zurückzutreten. FRONTIS wird bereits erbrachte Zahlungen unverzüglich nach dem Rücktritt zurückerstatten. Für den Fall, dass der Kunde an seiner Bestellung festhalten will, kann FRONTIS dem Kunden eine im Verhältnis zur nicht mehr verfügbaren Ware oder Dienstleistung in Qualität und Preis gleichwertige Ware oder Dienstleistung anbieten. Eine Übersendung der angebotenen Ware bzw. eine Erbringung der angebotenen Dienstleistung erfolgt nur, wenn der Kunde das ihm unterbreitete Angebot annimmt.
6.2 In Fällen höherer Gewalt, wie z.B. Naturkatastrophen, Unfälle, Krieg oder Kriegsgefahren, Epidemien, Arbeitskampfmaßnahmen (auch in Zulieferbetrieben, von deren Materialbezug FRONTIS abhängig ist), die für FRONTIS nicht vorhersehbar und unvermeidbar sind, ist FRONTIS berechtigt, die Erfüllung des Vertrags um bis zu zwei Wochen ab Eingang der Bestellung hinauszuschieben. Der Kunde wird hierüber unverzüglich informiert. Sollte der Kunde mit der Verschiebung nicht einverstanden sein, ist er berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Etwaige bereits erbrachte Gegenleistungen werden ihm unverzüglich erstattet. Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen.
6.3 Im Falle eines rechtswidrigen Arbeitskampfs haftet FRONTIS nur für grobes Verschulden.
7. Lieferung
7.1 Die Lieferung der Ware erfolgt grundsätzlich auf Kosten des Kunden ab Laderampe Erstversand. Wir berechnen eine Versandpauschale von EUR 10,00 (zzgl. MwSt.). Bei der Zahlungsart Nachnahme berechnen wir zusätzlich ein Nachnahmeentgelt von EUR 5,63 (zzgl. MwSt.). Bei sperrigen Artikeln, die im Einzelnen entsprechend ausgewiesen sind, berechnen wir zusätzlich einen am Produkt ausgewiesenen Sperrgutzuschlag.
7.2 Sofern der Kunde einen besonderen Lieferservice bestellt, finden sich hierzu Informationen in den Bedingungen zu den speziellen Lieferservices.
7.3 Bestellt der Kunde eine Lieferung zu einer stundengenauen Lieferung und trifft die Ware auch nicht innerhalb einer im Einzelfall möglichen vertretbaren Kulanzzeit ein, ist der Geschäftskunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware an Frontis zurückzusenden. Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen, es sei denn, FRONTIS trifft Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
7.4 Liefergebiet
FRONTIS liefert ausschließlich an Kunden mit Sitz und Lieferadresse im europäischen Wirtschaftraum, sowie in den USA und Kanada. Sollten Sie eine Lieferung an eine Adresse außerhalb dieses Gebietes wünschen, nehmen Sie bitte vorher mit uns Kontakt auf.
7.5 Einhaltung von Exportkontrollbestimmungen
Einige Produkte, die von FRONTIS aus den USA importiert werden und/oder die in den USA hergestellt wurden, unterliegen der US-amerikanischen und anderen, insbesondere deutschen Exportkontrollbestimmungen. Der Kunde ist für die Einhaltung der Exportkontrollbestimmungen selbst verantwortlich. Er ist insbesondere selber dafür verantwortlich, vor dem Export von Produkten und/oder technischen Informationen, die er von FRONTIS erhält, sämtliche erforderlichen Exportlizenzen oder andere notwendige Dokumente auf seine Kosten selbst einzuholen.
Der Kunde wird darüber hinaus darauf hingewiesen, dass Produkte oder technische Informationen, die Exportkontrollbestimmungen unterliegen weder direkt noch indirekt an Personen, Firmen (Unternehmen) oder in Länder verkauft, exportiert, re-exportiert, geliefert oder anderweitig weitergegeben werden dürfen, sofern dies gegen US-amerikanische oder sonstige, insbesondere deutsche Exportkontrollgesetze, -verordnungen, -beschränkungen und -bestimmungen verstößt. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, alle Empfänger dieser Produkte oder technischen Informationen über die Notwendigkeit, diese Gesetze und Verordnungen zu befolgen, zu informieren.
Die Verweigerung einer Ausfuhrgenehmigung berechtigt den Kunden nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zu Schadensersatzansprüchen. FRONTIS ist nicht verpflichtet, dem Kunden eine Lieferanten- oder Langzeitlieferantenerklärung auszustellen oder eine solche von ihren eigenen Vorlieferanten zu beschaffen.
8. Eigentumsvorbehalt
FRONTIS behält sich das Eigentum an allen Waren vor, bis zur endgültigen und vollständigen Zahlung der gelieferten Ware. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu benutzen, zu verwerten oder weiter zu veräußern. Soweit FRONTIS im Rahmen der Gewährleistung eine Ware austauscht, wird bereits heute vereinbart, dass das Eigentum an der auszutauschenden Ware wechselseitig in dem Zeitpunkt vom Kunden auf FRONTIS bzw. umgekehrt übergeht, in dem einerseits FRONTIS die Ware vom Kunden zurückgesandt bekommt bzw. der Kunde die Austauschlieferung von FRONTIS erhält.
9. Gewährleistung
9.1 FRONTIS gewährleistet, dass die Produkte zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges frei von Sach- und Rechtsmängeln gemäß §§ 434, 435 BGB sind.
9.2 Nach Eingang der bestellten Ware hat der Kunde diese umgehend auf Vollständigkeit und / oder etwaige Mängel hin zu untersuchen und unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche ab Wareneingang eine Unvollständigkeit oder etwaige Mängel gegenüber der FRONTIS mittels schriftlicher Mängelanzeige (E-Mail an kontakt bei frontis-energy.de) zu rügen.
Bei versteckten Mängeln hat deren Rüge unverzüglich nach Feststellung des versteckten Mangels zu erfolgen.
9.3 Die Dauer der Gewährleistung beträgt 2 Jahre ab Zugang der Ware. Veräußert der Kunde die bezogenen Gegenstände gewerbsmäßig weiter (Verbrauchsgüterkauf), so gilt ergänzend § 479 BGB.
9.4 Der Kunde hat das Recht, entweder die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen. FRONTIS kann im Rahmen des § 439 BGB die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Gelingt im Rahmen einer Reparatur die Beseitigung eines Mangels auch beim zweiten Versuch nicht, so ist der Kunde im Rahmen des § 439 BGB berechtigt, die Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen oder den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Mangel geringfügig und unerheblich ist.
9.5 Hinsichtlich etwaiger Schadensersatzansprüche wegen Mängel der Sache gelten die gesetzlichen Vorschriften.
9.6 Voraussetzung für die Gewährleistungsansprüche ist, dass der Mangel nicht durch unsachgemäße Benutzung oder Beanspruchung entstanden ist.
9.7 Im Falle des Rücktritts gilt § 346 BGB.
9.8 Soweit FRONTIS eine Ware an den Kunden mit einer Herstellergarantie liefert, setzt eine Inanspruchnahme von FRONTIS aus § 437 BGB eine vorherige erfolglose schriftliche Geltendmachung der Garantieansprüche gegenüber den jeweiligen Herstellern voraus. Dies gilt nicht, wenn der Umfang der Garantieerklärung des Herstellers
- geringer oder kürzer ist als nach Ziffer 9.1 bis 9.6 dieser Geschäftsbedingungen oder
- FRONTIS eine weitergehende Zusicherung dieser Eigenschaft als Hersteller abgegeben hat.
FRONTIS wird dem Geschäftskunden die ihr für die Geltendmachung von möglichen Garantieansprüchen vorliegenden Angaben zum Hersteller
zugänglich machen.
Sofern der Kunde die 48 Monate Langzeit-Garantie in Anspruch genommen haben sollte, ist § 443 BGB mit erweiterten Kundenrechten einschlägig.
10. Haftung
10.1 FRONTIS, haftet in Fällen positiver Forderungsverletzung, Verzug, Unmöglichkeit, unerlaubter Handlung sowie aus sonstigem Rechtsgrund (ausgenommen vorvertragliche Verletzungen) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Falle, dass schuldhaft Schäden an Leben, Gesundheit oder Körper entstanden sind, im Falle der schuldhaften Verletzung von vertraglichen Kardinalpflichten (Hauptvertragspflichten) oder bei arglistiger Täuschung sowie im Falle eines Ersatzanspruches gemäß § 437 Abs. 2 BGB haftet FRONTIS im gesetzlichen Umfang. Lediglich bei einer Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung für Mitarbeiter von FRONTIS begrenzt auf den typischen, voraussehbaren Schaden. Der Begriff der Kardinalpflichten wird entweder zur Kennzeichnung einer konkret beschriebenen, die Erreichung des Vertragszwecks gefährdenden, wesentlichen Pflichtverletzung gebraucht oder abstrakt erläutert als Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Bei Verzug hat der Kunde alternativ zum Schadensersatz das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
10.2 Im Falle von Datenverlusten haftet FRONTIS nur, wenn der Geschäftskunde die Datenbestände regelmäßig mindestens einmal täglich nachweisbar gesichert hat. Die Haftung für Datenverluste ist auf den Wiederherstellungsaufwand bei Vorhandensein einer Sicherungskopie beschränkt, es sei denn, die Datenverluste wurden von FRONTIS vorsätzlich oder grobfahrlässig herbeigeführt. Ansonsten wird mit Ausnahme der Fälle eines Vorsatzes eine Haftung ausgeschlossen.
10.3 Der Umfang einer Haftung von FRONTIS nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
10.4 Die vorstehenden Regelungen geben den vollständigen Haftungsumfang von FRONTIS wieder. Eine weitergehende Haftung wird ausgeschlossen.
11. Rechtswahl
Auf die Rechtsverhältnisse zwischen FRONTIS und Kunden sowie auf die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen findet deutsches Recht Anwendung. Die Anwendung des UN- Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.4.1988 ist ausgeschlossen.
12. Verschiedenes
12.1 Ein Recht des Kunden zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung besteht nicht, es sei denn, die Forderung ist unstreitig oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt.
12.2 Erfüllungsort für Zahlungen ist der Geschäftssitz von FRONTIS. Für Lieferungen ist der Erfüllungsort entweder bei FRONTIS oder der Versandort des ersten Versenders, der für FRONTIS tätig wird.
12.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt werden. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, den mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der in diesem Vertrag zum Ausdruck gekommenen Interessen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt, soweit der Vertrag eine von den Parteien nicht vorhergesehene Lücke aufweist.
12.4 Ist der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem abgeschlossenen Kaufvertrag oder für Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Abschluss des Kaufvertrages Saalfeld/Saale vereinbart. FRONTIS kann nach seiner Wahl auch einen anderen gesetzlichen Gerichtsstand wählen.
12.5 Frontis Energy verzichtet auf geschlechterspezifische Sprache und verwendet stattdessen Plus-, Minus-, und Neutralwörter. Bei geschlechtsunspezifischen Berufsbezeichnungen werden auschließlich Minuswörter, wie z.B. „der Forscher“ oder „die Forscher“ verwendet. Diese beziehen sich auf alle Geschlechter.